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Flag-Carriers

(aus dem Engl. flag - "Flagge, Wappen,
Fahne " und carrier - "Träger, Betreiber, Fluglinie")

Flag-Carrier sind im luftverkehrsrechtlichen Sinne die Luftfahrtunternehmen, die auf Grund ihrer herausgehobenen Marktstellung oder ihrer Gründungsgeschichte mit einem bestimmten Nationalstaat assoziiert werden. Auf Grund der veränderten gesellschaftsrechtlichen und marktrechtlichen Gegebenheiten auf dem heutigen Luftverkehrsmarkt ist eine mehrheitliche Kapitalbeteiligung des jeweiligen Staates, mit dem der Flag-Carrier in Verbindung gebracht wird, keine Voraussetzung, um als Flag-Carrier bezeichnet zu werden und häufig tatsächlich nicht der Fall.

Bekannte Flag-Carrier sind Aeroflot , Air France , Alitalia, Austrian Airlines, British Airways, Air China, El Al, Air Namibia, South African Airways, Iberia, Japan Airlines, Lufthansa, Finnair, United Airlines, Pan Am, Air Canada, SAS Scandinavian Airlines.

 
       
     
       
       
  Fluglinie vgl. Luftfahrtunternehmen  
       
       
  Flugunternehmen vgl. Luftfahrtunternehmen  
       
       
       
       
 

Annullierung

(von lat. annullare - "für nichtig erklären")

Annullierung bedeutet luftverkehrsrechtlich die Nichtdurchführung eines geplanten Fluges, für den der Fluggast zumindest eine gültige Platzreservierung besaß.

Die Annullierung ist in Artikel 2 lit. l der VO (EG) Nr. 261/2004 für die Anwendung in den europäischen Mitgliedstaaten legaldefiniert.

 
    vgl. Flugannullierung, Streichung, Nichtdurchführung  
       
    legalVO (EG) Nr. 261/2004, Artikel 2 lit. l  
                  VO (EG) Nr. 2  

 

 

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